ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
von Schwimmwerk e.U. („Schwimmwerk“)
Fassung vom 09.08.2023
A.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§ 1
Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen, die Schwimmwerk e.U. (in der Folge kurz „SCHWIMMWERK“) für Personen die Leistungen von SCHWIMMWERK buchen (in der Folge kurz „Kunde“) und Personen, die die gebuchte Leistung in Anspruch nehmen (in der Folge kurz „Kursteilnehmer“) erbringt. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt SCHWIMMERK nicht an, es sei denn, SCHWIMMWERK hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.2 Diese AGB gelten bis zur Herausgabe neuer AGB durch SCHWIMMWERK auch für alle zukünftigen Geschäftsfälle zwischen SCHWIMMERK und dem Kunden, selbst wenn diese ohne Hinweis auf diese AGB zustande kommen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
§ 2
Vertragsabschluss
2.1 Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Individualvertrag zwischen SCHWIMMWERK und dem Kunden. In der schriftlichen Auftragsbestätigung von SCHWIMMWERK, welche dem Kunden vom Schwimmwerk übermittelt wird, werden alle vereinbarten Dienstleistungen, der Leistungsumfang des Angebots, allfällige Termine sowie das Entgelt festgelegt.
2.2 Buchungen von Leistungen von SCHWIMMWERK haben grundsätzlich unter Verwendung des Buchungssystems auf der Website www.schwimmwerk.at zu erfolgen. Mit Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ wird durch den Kunden ein verbindliches Angebot an SCHWIMMWERK, einen Vertrag abzuschließen abgegeben. Verträge über die Buchung des Kursangebots kommen erst nach erfolgter Bezahlung und mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder erfolgter Leistungserbringung durch SCHWIMMERK zustande.
2.3 Bei Personen, die noch nicht geschäftsfähig sind, ist jedenfalls der gesetzliche Vertreter des Kursteilnehmers der Kunde. Der gesetzliche Vertreter ist dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Kursteilnehmer alle Voraussetzungen gemäß diesen AGB erfüllt.
2.4 Sollten Buchungen durch den Kunden ausnahmsweise nicht unter Verwendung des Buchungssystems auf der Website www.schwimmwerk.at erfolgen, kommen Verträge über die Buchung des Kursangebots erst nach erfolgter Bezahlung und mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder erfolgter Leistungserbringung durch SCHWIMMERK zustande, sofern im Individualvertrag nichts anderes vereinbart wurde.
2.5 Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Rechen-, Schreib- und Kalkulationsfehler sind für SCHWIMMWERK nicht verbindlich und geben dem Kunden keinen Anspruch auf Schadenersatz.
§ 3
Entgelt und Zahlung
3.1 Die vom Kunden zu bezahlenden Preise ergeben sich aus denjeweils gültigen Preisen von SCHWIMMWERK, welche im Web-Shop unter www.schwimmwerk.at ersichtlich sind bzw aus dem Individualvertrag. Eine allenfalls anfallende Umsatzsteuer wird SCHWIMMWERK darin separat ausweisen. Alle Preise sind bis zum Tag des Vertragsabschlusses nach § 2. freibleibend.
3.2 Der gesamte Preis für die gebuchte Leistung ist mangels anderer schriftlicher Vereinbarung im Voraus unmittelbar nach Abschluss des Vertrags zu bezahlen. Als Zahlungsmöglichkeiten stehen dem Kunden Sofortüberweisung, Kreditkarte oder PayPal zur Verfügung. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf dem Geschäftskonto von SCHWIMMWERK als geleistet. Unbeschadet der vorangegangenen Regelungen ist der zu bezahlende Preis jedenfalls spätestens am letzten Termin des Kurses fällig.
§ 4
Leistungen von Schwimmwerk
SCHWIMMWERK bietet seinen Vertragspartnern die Erbringung von Dienstleistungen aus dem Bereich Schwimmunterricht. Das aktuell verfügbare Leistungsangebot von SCHWIMMWERK (zB Kinderschwimmkurse, Erwachsenenschwimmkurse, Privatstunden oder Videoanalyse) ist unter www.schwimmwerk.at ersichtlich (in der Folge kurz: Schwimmkurs).
B.
RECHTE UND PFLICHTEN DER VERTRAGSPARTNER
§ 5
Teilnahmebedingungen
5.1 Kunden haben die Auswahl des Schwimmkurses anhand der Schwimmkenntnisse und -fähigkeiten des Kursteilnehmers selbst zu treffen. Sie müssen daher selbst einschätzen, welcher Schwimmkurs für den Kursteilnehmer am besten kompatibel ist. Kunden sind selbst für die Kursauswahl verantwortlich. Falls gewünscht, erhalten Kunden vorab von SCHWIMMWERK eine kostenlose Beratung per E-Mail oder telefonisch.
5.2 Stellt sich (zB im Zuge eines Schwimmkenntnis- und Schwimmfähigkeitstests zu Beginn des Schwimmkurses) heraus, dass der Kursteilnehmer die für den gebuchten Schwimmkurs erforderlichen Schwimmkenntnisse und/oder Schwimmfähigkeiten nicht aufweist, so behält SCHWIMMWERK vor, den Kursteilnehmer in einen anderen Schwimmkurs umzubuchen, sofern in einem anderen passenden Schwimmkurs noch ausreichend Plätze verfügbar sind. Ist kein passender Platz verfügbar, so wird keine Umbuchung vorgenommen und der Kursteilnehmer kann am Schwimmkurs nicht teilnehmen, damit die anderen Kursteilnehmer den Schwimmkurs ohne Einschränkungen absolvieren können. In einem solchen Fall erfolgt keine Rückerstattung des für den Schwimmkurs gezahlten Entgelts. Aus Kulanzgründen erklärt sich SCHWIMMWERK in solchen Fällen aber dazu bereit, eine Gutschrift über das vom Kunden bereits bezahlte Entgelt für den Schwimmkurs auszustellen. Vom bezahlten Entgelt werden eine Bearbeitungsgebühr iHv EUR 25,00 sowie ein aliquoter Anteil für bisher durch SCHWIMMWERK erbrachte Leistungen abgezogen. Diese Gutschrift kann innerhalb von 6 Monaten nach Beginn des Schwimmkurses, an dem der Kursteilnehmer aufgrund der nicht vorhandenen erforderlichen Schwimmkenntnisse und/oder Schwimmfähigkeiten teilnehmen konnte, für das gesamte verfügbare Leistungsangebot von Schwimmwerk eingelöst werden.
5.3 Jeder Kursteilnehmer hat eine solche körperliche Gesundheit aufzuweisen, die ihm die Teilnahme am gebuchten Schwimmkurs ohne Einschränkungen ermöglicht. Für den Fall, dass der Kursteilnehmer an einer körperlichen Beeinträchtigung leidet, welche die Ausübung des Schwimmsports und/oder seine Teilnahme an einem Gruppen-Schwimmkurs einschränken kann, hat der Kunde diese Beeinträchtigung mit SCHWIMMWERK noch vor der Buchung eines Schwimmangebots per E-Mail oder telefonisch gesondert zu erörtern. SCHWIMMWERK behält sich vor, betroffene Kursteilnehmer auch während der laufenden Kursdauer von der Teilnahme auszuschließen oder die weitere Teilnahme von der Vorlage eines ärztlichen Attestes abhängig zu machen, sofern dies aus objektiv begründeter Sicht notwendig ist, um die Gesundheit des betroffenen Teilnehmers und/oder die Gesundheit aller anderer Teilnehmer sowie die Gesundheit des Kursleiters zu bewahren. In solchen Fällen wird das für den Schwimmkurs gezahlte Entgelt nicht rückerstattet. Der Kunde versichert, dass der Kursteilnehmer nicht an einer ansteckenden Krankheit leidet und dass dem Ausführen des Schwimmsports keine medizinischen Gründe entgegenstehen.
5.4 Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kursteilnehmern beginnt mit der Übergabe des Kursteilnehmers durch einen Elternteil/eine volljährige Bezugsperson an SCHWIMMWERK am vereinbarten Treffpunkt zur vereinbarten Uhrzeit und endet nach dem Schwimmkurs durch die Abholung des Kursteilnehmers durch einen Elternteil/eine volljährige Bezugsperson am vereinbarten Treffpunkt zur vereinbarten Uhrzeit . Elternteile bzw volljährige Bezugspersonen sind verpflichtet jede Übergabe bzw jede Abholung von minderjährigen Kursteilnehmern mündlich an SCHWIMMWERK zu kommunizieren
§ 6
Gewährleistung und Schadenersatz
6.1 SCHWIMMWERK gewährleistet, dass die von ihm angebotenen Leistungen der Leistungsbeschreibung unter www.schwimmwerk.at entsprechen. Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
6.2 Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit werden einvernehmlich ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden.
6.3 Soweit die Haftung von SCHWIMMWERK ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von SCHWIMMWERK.
§ 7
Stornierungen / Umbuchung von gebuchten Kursen
7.1 Anträge auf Stornierungen/Umbuchungen müssen ausnahmslos in schriftlicher Form oder per Mail an info@schwimmwerk.at erfolgen.
7.2 Es besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht vom Vertrag, da er Dienstleistungen betrifft, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, wobei für die Vertragserfüllung ein bestimmter Zeitpunkt bzw Zeitraum vertraglich vorgesehen ist (vgl dazu § 18 Abs 1 Z 10 FAGG). SCHWIMMWERK bietet freiwillig folgende Stornomöglichkeiten:
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Alle Kurse können bis 21 Tage vor Kursbeginn kostenlos storniert werden und der Kursbetrag wird auf das vom Kunden angeführte Konto refundiert.
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Bei Stornierungen, die zwischen 20 und 14 Kalendertagen vor Kursbeginn eingehen, wird ein Gutschein in Höhe von 50% der Kursbetrag ausgestellt. Der Kunde erhält einen Gutscheincode über den entsprechenden Betrag, welcher bei der nächsten Kursbuchung im Web-Shop von SCHWIMMWERK verwendet werden kann.
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Bei Stornierungen, die weniger als 14 Kalendertage vor Kursbeginn erfolgen, wird der gesamte Kursbetrag fällig und es erfolgt keine Rückerstattung.
7.3 Nach schriftlicher Rücksprache mit SCHWIMMWERK ist es bei einer Verhinderung möglich, den Kurs auf eine andere Person zu übertragen, sofern diese Person die Teilnahmebedingungen gemäß § 5 dieser AGB erfüllt.
§ 8
Kursabsage und -unterbrechung / Leistungsänderung
8.1 SCHWIMMWERK behält sich das Recht vor, Kurse, welche die jeweils festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen, abzusagen, zu verschieben oder zu verändern. Die Kunden werden per E-Mail über eine allfällige Kursabsage informiert und erhalten den gesamten Kursbeitrag auf ein vom Kunden zu benennendes Konto refundiert.
8.2 SCHWIMMWERK ist zu Änderungen des Kursangebots und der Kurseinteilung sowie von Veranstaltungsterminen und -orten berechtigt, soweit es sich lediglich um geringfügige Änderungen handelt und diese sachlich gerechtfertigt sind. Müssen Kurse auf Grund unvorhersehbarer Ereignisse (Unbenutzbarkeit einer Halle oder Sportstätte, krankheitsbedingter Ausfall der Kursleitung, rechtlich bedingter Einschränkungen oder sonstige unabwendbare Ereignisse höherer Gewalt,) abgesagt werden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin im entsprechenden Ausmaß angeboten.
8.3 Ist es für SCHWIMMWERK nicht möglich einen Ersatztermin anzubieten und kommt es zu einer Kursunterbrechung oder Unterbrechungen des Leistungsangebots während der Kursdauer, wird der Kursbeitrag aliquot refundiert, sobald absehbar ist, wie lange die Unterbrechung tatsächlich dauern wird. Die Refundierung erfolgt spätestens am letzten Termin des Kurses.
C.
ABSCHLIESSENDE BESTIMMUNGEN
§ 9
Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung von SCHWIMMERK, abrufbar unter https://www.schwimmwerk.at/datenschutz . Sie bildet einen integrierten Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 10
Schlussbestimmungen
10.1 Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen beinhalten, haben schriftlich zu erfolgen. Dies gilt auch für die Vereinbarung, von diesem Formerfordernis abzugehen.
10.2 Auf das Vertragsverhältnis zwischen SCHWIMMWERK und dem Kunden findet das Recht der Republik Österreich Anwendung.
10.3 Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder seinen Wohnsitz oder geschäftlichen Hauptsitz außerhalb Österreichs hat, ausschließlich das Gericht am Sitz von SCHWIMMWERK zuständig.
10.4 Ist der Kunde Verbraucher, wird als außergerichtliche Streitschlichtungsstelle die Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte (https://www.verbraucherschlichtung.at) tätig. Der Kunde kann bei Streitigkeiten diese Schlichtungsstelle anrufen. Der Verbraucher nimmt zur Kenntnis, dass SCHWIMMWERK nicht verpflichtet ist, diese Stelle zur Streitschlichtung einzuschalten oder sich ihr zu unterwerfen, und dass SCHWIMMWERK im Falle einer Streitigkeit erst entscheiden wird, ob einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren zugestimmt wird oder nicht.
10.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine rechtswirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung oder dem mutmaßlichen Willen der Vertragsparteien entspricht oder diesem am nächsten kommt.
Schwimmwerk e.U.
Inhaber Stefan Köhle
Andechsstraße 7 Top 5
6020 Innsbruck
Österreich
Tel: 0650 4997900
E-Mail: info@schwimmwerk.at
Web: www.schwimmwerk.at
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